Institut

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Rechtsträger – Aufgaben

Das Institut für Städtebau Berlin wurde 1961 unter der Trägerschaft der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung gegründet. Seine Aufgabe ist die Aus- und Fortbildung von Fachleuten der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Gemeinden) sowie - seit 1964 - auch von Referendarinnen und Referendaren des höheren Staatsdienstes auf den Gebieten des Städtebaus, der Raumordnung und Landesplanung, des Umweltschutzes sowie der zugehörigen Fachgebiete. Dabei sollen alle an diesen Aufgaben beteiligten Fachgebiete zusammengeführt werden.

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Organisation

Das Kuratorium besteht aus je einem Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie einem Mitarbeitervertreter des Instituts. Dem Direktor obliegt die Institutsleitung im Rahmen der Beschlüsse des Kuratoriums; Direktor des Instituts ist seit April 2005 im Nebenamt Uni.Prof. Dr.- Ing. habil. Stephan Mitschang, Lehrstuhlinhaber für Städtebau und Siedlungswesen an der Technischen Universität Berlin.

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Fortbildungskurse

Das Institut veranstaltet jährlich 40 - 45 Fortbildungskurse in Berlin und anderen Bundesländern in Form von Tagungen, Seminaren und Studienfahrten. Das Institut sieht seine Hauptaufgabe darin, aktuelle Erfahrungen und Aufgaben in Städtebau und Landesplanung aus der Praxis in die Praxis zu vermitteln. Dabei stützt es sich auf die Ergebnisse der Ressortforschung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Das Institut orientiert sich bei seiner Programmgestaltung an den aktuellen Problemen der Verwaltung und der Wirtschaft. Es verschickt Einladungen zu den Kursen an einen breiten Kreis von Interessenten.

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Referendarlehrgänge

Neben den Fortbildungskursen veranstaltet das Institut für Städtebau regelmäßig im Frühjahr und Herbst neunwöchige Referendarlehrgänge ( Zentrale Fachlehrgänge). Die Hauptaufgabe der Lehrgänge besteht darin, die fachliche Kompetenz der Referendarinnen und Referendare des höheren technischen Verwaltungsdienstes in den Fachrichtungen Städtebau, Stadtbauwesen, Vermessungswesen und Landschaftsplanung/ Landschaftspflege im Interesse der zukünftigen Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung durch Übungen, Vorträge, Besichtigungen und Fachgespräche mit Praktikern zu festigen. Hauptinhalt bilden dabei die räumlichen Planungen aller Ebenen der öffentlichen Verwaltung - von der Raumordnung des Bundes über die Bauleitplanung bis zu Fachplanungen und dem Umweltschutz. Weitere Informationen können beim Institut abgefordert werden.

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Themenfelder

für die Fortbildungskurse und Referendarlehrgänge sind:

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